Was bedeutet es, Pflegefamilie zu sein?

Als Pflegefamilie geben Sie einem Kind, das nicht bei seinen leiblichen Eltern leben kann, ein neues Zuhause. Sie erziehen es stellvertretend für die Eltern, bis es entweder zur Herkunftsfamilie zurückkehrt oder selber auf eigenen Füßen steht. Dabei werden Sie durch das Jugendamt begleitet und unterstützt.

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Welche Voraussetzungen sollten Pflegeeltern mitbringen?

Zunächst einmal das, was Familie eben ausmacht: ausreichend Platz in ihrem Zuhause und in ihrem Herzen. Genug Zeit, um sich auf ein Kind und seine Besonderheiten einzustellen. Persönliche und finanzielle Verhältnisse, die ein sicheres Leben ohne Not gewährleisten.

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Wie sind die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen?

Pflegeeltern handeln im Auftrag der leiblichen Eltern und des Jugendamtes. Sie sorgen in allen Belangen für das Pflegekind und können bis auf wenige Ausnahmen Entscheidungen eigenständig treffen, das Pflegekind in der Schule vertreten, mit ihm in den Urlaub fahren usw.

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Warum wird ein Kind ein Pflegekind?

Nicht in allen Familien erhalten Kinder zu jeder Zeit das, was sie brauchen, um gesund und ohne Einschränkungen aufzuwachsen: Geborgenheit durch ein festes Zuhause, immer genug zu essen und zu trinken und Menschen, denen man in jeder Situation vertrauen kann.

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Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann ist es sicher eine gute Idee, wenn Sie noch offene Fragen und die nächsten Schritte zum fertigen Nest mit uns besprechen. Auf unserer Kontaktseite sind die Ansprechpartner aus Ihrer Region aufgeführt..

Wir freuen uns auf Sie.

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Weitergehende Informationen rund ums Thema finden Sie unten, falls Sie noch ein wenig stöbern möchten. Außerdem haben wir die wesentlichen Punkte in einem Infoflyer zusammengefasst, den Sie sich gerne herunterladen können.


Download Flyer (PDF, ca. 350 kb)

Weitere Fragen

Wie lange bleibt ein Pflegekind in unserer Familie?

Das hängt davon ab, was mit den leiblichen Eltern vereinbart wurde und ob sie ihre Probleme lösen konnten. Bei einigen Familien gelingt dies, die Pflegekinder kehren dann nach 1-2 Jahren zu ihren Eltern zurück. Die meisten bleiben bis zur Verselbständigung in der Pflegefamilie und halten oft auch nach dem Auszug noch Kontakt zu ihren Pflegeeltern. Wenn es dem Wohl des Kindes dient und alle einverstanden sind, ist auch eine Adoption denkbar. Welche dieser Perspektiven für Sie am besten passt, besprechen wir ausführlich mit Ihnen.

Welche Rolle spielen die leiblichen Eltern?

Die leiblichen Eltern können und sollen weiterhin eine wichtige Rolle im Leben des Pflegekindes spielen. Sie sind zwar nicht mehr für dessen Alltag verantwortlich, werden aber über alle Belange ihres Kindes informiert und an wichtigen Entscheidungen beteiligt. Wenn alles gut läuft, sehen Pflegekinder in regelmäßigen Abständen ihre leiblichen Eltern. Das hilft ihnen, den Kontakt zu ihrer Herkunft, ihren "Wurzeln" zu behalten.

Für Pflegeeltern ist ein transparenter, ehrlicher Umgang mit den leiblichen Eltern wichtig. Auch wenn manches in der Vergangenheit schief gelaufen sein mag: für das Pflegekind ist es am besten, wenn alle verantwortlichen Erwachsenen sich respektvoll begegnen und an einem Strang ziehen.

Wie alt sind die Pflegekinder, für die Pflegefamilien gesucht werden?

Wir suchen Pflegefamilien für Kinder aller Altersstufen. Manche sind noch sehr klein, z.B. wenn eine junge Mutter mit der Erziehung ihres Kindes überfordert ist. Die meisten sind zwischen drei und zwölf Jahren alt. Manchmal bringen wir auch Jugendliche in Pflegefamilien unter.

Sicher haben Sie eine Vorstellung, welches Alter für Ihre Familie passt, vor allem wenn Sie eigene Kinder haben. Dies ist einer der Punkte, die wir im Rahmen des Bewerberverfahrens gemeinsam mit Ihnen klären.

Wie lange dauert es, bis ein Pflegekind bei uns einzieht?

Die Entscheidung, ob Sie als Pflegefamilie einem fremden Kind ein Zuhause bieten möchten, sollten Sie nicht übers Knie brechen. Und auch wir brauchen möglichst viele Informationen über Sie, damit wir einschätzen können, welches Kind am besten zu Ihnen passt. Deshalb nehmen wir uns gemeinsam mit Ihnen ausreichend Zeit, alle Fragen zu klären und Ihre Wünsche zu besprechen.

Wenn wir dann ein Kind zu Ihnen vermitteln möchten, geht auch das nicht von heute auf morgen. Sie lernen das Kind und seine Eltern kennen, und es gibt eine Zeit der Anbahnung und Eingewöhnung. Am Ende müssen alle die Gewissheit haben: dies ist die richtige Entscheidung!

Können Pflegeeltern weiterhin berufstätig sein?

Ja, das ist natürlich möglich. Genau wie bei leiblichen Kindern hängt der Umfang aber von der familiären Situation, dem Alter des Kindes, seinem Entwicklungsstand etc. ab. Auf jeden Fall sollten Pflegeeltern ausreichend Zeit und Energie für das neue Familienmitglied haben. Dies gilt besonders am Anfang des Pflegeverhältnisses, damit das Pflegekind sich schnell an seine neuen Bezugspersonen und die neue Umgebung gewöhnt. Sinnvoll kann es sein, in dieser Zeit Elternzeit zu nehmen, was bei Pflegekindern sogar bis zum Alter von 12 Jahren möglich ist.

Wie werden wir unterstützt, wenn wir ein Pflegekind aufgenommen haben?

Sie haben einen festen Ansprechpartner in Ihrem zuständigen Jugendamt, der Sie zu allen Fragen rund um ihr Pflegekind berät und bei Bedarf Termine bei Ihnen zuhause oder im Amt vereinbart. Er oder sie unterstützt bei Kontakten mit Kindergärten, Schulen und Therapeuten und regelt Belange mit den leiblichen Eltern.

In regelmäßigen Abständen findet die sogenannte Hilfeplanung statt. Hier wird die Entwicklung des Pflegekindes besprochen und überlegt, welche Schritte als nächstes anstehen. Dazu können auch zusätzliche Hilfen gehören, die das Pflegekind oder Sie dabei unterstützen, schwierige Phasen zu meistern, die es sicher auch mal geben wird.

Je nach Nestfamilien-Kommune gibt es auch unterschiedliche Gruppenangebote, Fortbildungen und sonstige Aktivitäten für Pflege- und Adoptiveltern, die Sie wahrnehmen können. Ihre Ansprechpartner vor Ort informieren Sie gerne über das jeweilige Angebot.

Was versteht man unter Vollzeitpflege, Dauerpflege, Kurzzeitpflege, Bereitschaftspflege…?

Vielleicht haben Sie einige dieser Begriffe schon mal gehört, das ist damit gemeint:

Von Vollzeitpflege sprechen wir immer dann, wenn Sie ein Pflegekind an 7 Tagen die Woche bei sich aufnehmen und rund um die Uhr versorgen. Je nachdem, mit welchem Ziel dies geschieht, unterscheidet man in

  • Vollzeitpflege mit Rückkehroption: Hier soll das Pflegekind aller Voraussicht nach zu seiner Herkunftsfamilie zurückkehren. Dafür müssen die Eltern ihre Probleme innerhalb einer überschaubaren Zeit soweit geklärt haben, dass dies möglich ist.
  • Dauerpflege: Bei Dauerpflege gehen wir davon aus, dass das Pflegekind bis zur Selbständigkeit bei Ihnen lebt. Das ist entweder schon bei der Aufnahme des Pflegekindes absehbar, oder es ergibt sich nach einiger Zeit, wenn eine Rückkehr zu den leiblichen Eltern doch nicht in Frage kommt.
  • Kurzzeitpflege: Hier soll ein kurzer Zeitraum durch eine Vollzeitpflege überbrückt werden, z.B. weil Eltern ins Krankenhaus müssen und niemanden in ihrem Umfeld haben, der solange für das Kind sorgen kann.
  • Bereitschaftspflege: Manchmal müssen Kinder aus einer Notsituation heraus sofort außerhalb ihrer Herkunftsfamilie untergebracht werden. Das kann auch mitten in der Nacht nötig sein. Bereitschafts-Pflegefamilien nehmen das Kind dann solange auf, bis geklärt ist, wie es mit ihm weitergeht.


Außerdem gibt es noch die

  • Tagespflege: Tagesmütter oder -väter betreuen ein oder mehrere Kinder stundenweise, während die Eltern arbeiten. Hier geht es also nicht darum, dass die Eltern Hilfe bei der Erziehung brauchen, sondern die Betreuung steht im Vordergrund.
  • Wochenpflege: Wenn sich leibliche Eltern und Pflegeeltern die Betreuung des Kindes tageweise teilen, spricht man von Wochenpflege. Dies kommt aber nur selten vor, z.B. wenn eine alleinerziehende Mutter als Fernfahrerin arbeitet und sich nur am Wochenende um ihr Kind kümmern kann.

Fragen hierzu und was davon für Sie in Frage kommen, klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

Wir überlegen, ein Kind zu adoptieren

Wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen, bleiben die leiblichen Eltern weiterhin ein fester Bestandteil im Leben des Kindes. Es finden in der Regel Kontakte statt, möglicherweise ist eine Rückkehr geplant, und das Jugendamt begleitet Sie über die gesamte Zeit, die das Kind bei Ihnen lebt.

Bei einer Adoption ist dies anders. Nachdem die leiblichen Eltern ihr Einverständnis gegeben haben, sind sie nicht mehr an der Erziehung des Kindes beteiligt. Wenn das Adoptionsverfahren abgeschlossen ist, sind Adoptiveltern rechtlich so gestellt, als ob das adoptierte Kind ihr eigenes wäre. Eine dauerhafte Betreuung durch das Jugendamt findet dann nicht mehr statt.

Meistens entscheiden sich Eltern kurz vor oder direkt nach der Geburt dazu, ihr Kind zur Adoption freizugeben. Die Vermittlung zu den Adoptiveltern muss dann recht schnell gehen, eine längere Eingewöhnungszeit ist dadurch nicht möglich. Manchmal sind auch nur wenige Anhaltspunkte über die Eltern und die Schwangerschaft bekannt.

Als Adoptivbewerber sollten Sie ähnliche Voraussetzungen wie bei der Aufnahme eines Pflegekindes erfüllen. Es gibt allerdings eine Altersgrenze, und die Bewerberverfahren sind verschieden. Außerdem werden deutlich weniger Kinder adoptiert als in Pflegefamilien vermittelt. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihren Ansprechpartnern vor Ort.

Sie haben weitere Fragen?

Sie haben eine Frage, die hier nicht genannt wird? Bitte rufen Sie uns an, wir beantworten sie gerne und nehmen die Frage möglicherweise in unsere Liste mit auf.

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